Im Bereich Sport/Disziplin (Luftgewehr/Luftgewehr aufgelegt/Luftpistole/ Luftpistole 5-schüssig) erhalten Sie Informationen über die jeweiligen Disziplinen, die im Verein geschossen werden...

 

Waffenrechtlicher Hinweis

Das Mindestalter für das Schießen mit Luftdruckwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch schon ab 10 Jahren. Allerdings gilt dieses Alter nur für das Schießen in einem Verein unter Aufsicht. Im privaten Bereich ist Jugendlichen unter 12 Jahren jeglicher Umgang mit Luftdruckwaffen untersagt.

In Deutschland sind Luftdruckwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahre frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Das geladene oder ungeladene Tragen von Luftdruckwaffen („Führen“) in der Öffentlichkeit ist untersagt. Hierfür wäre ein Waffenschein Voraussetzung, der jedoch für Luftdruckwaffen grundsätzlich nicht ausgestellt wird.

Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z.B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Luftdruckwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, §12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. (4), 1a)).

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