Aufgelegt, aber richtig
Was ist eigentlich erlaubt oder nicht erlaubt?
Die wichtigsten Regeln - Auszug aus der Bayerischen Schützenzeitung 12/2008
- Kein Körperteil darf die Auflage berühren
- Das Gewehr darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich angelehnt werden
- Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet
- Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein
- Die Hand des Schützen darf die Auflage in Richtung Gewehrmündung nicht umgreifen
- Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr am Vorderschaft halten (von oben oder von unten)
- Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden
- Das Gewehr darf außerhalb des Bereiches der rechten Schulter und des rechten Brustteils nicht zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden
Ausführungen zur Auflage - Auszug der SpO vom DSB (Deutscher Schützenbund)
Foto links: Auflagebock
- Die Auflagen dürfen nur aus Rundmaterial mit maximal 50mm Durchmesser und einer Länge von mindestens 100mm bestehen
- Die Auflagen dürfen mit glattem Material verkleidet sein
- Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstalter keine zur Verfügung stellt.
Die Schießordung des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) können Sie unter Downloads/bssb downloaden.
Luftgewehr aufgelegt

Eine Disziplin für den älteren Schützen (ab Altersklasse)
Erlaubte Waffen:
- Luftgewehre (Druck-, Pressluft oder CO2)
- Kaliber 4,5 mm (.177)
- Gewicht max. 5.500 g
- Abzugsgewicht - keine Beschränkung
Verwendete Munition:
- in der Regel Diabolos, Kaliber 4,5 mm (.177)
Scheiben:
- Größe = 10 cm x 10 cm
- Durchmesser des Spiegels (schwarzer Bereich) = 30,5 mm
- Durchmesser der 10 = 0,5 mm
- restliche Ringe von Ring zu Ring = 2,5 mm
Entfernung Schütze zur Scheibe:
- 10 m
Anschlag:
- stehend aufgelegt
Schussanzahl und Zeit:
- 30 Schuss in 45 Min.