Sport
Hier ein kleiner Überblick zu den Disziplinen, die bei uns im Verein geschossen werden….
- Luftgewehr
- Luftpistole
- Bogen
- Klein- & Großkaliber
Luftgewehr
Unter Luftgewehren werden alle Sportgeräte zusammengefasst, die Geschosse mithilfe kalter Gase (i.d.R. Pressluft, selten auch CO2) verschießen. Für den sportlichen Bereich sind Luftgewehre mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5mm zugelassen. Das Maximalgewicht beläuft sich über alle Klassen und Unterdisziplinen auf 5.500g. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.
Das Ziel ist 10m vom Schützen entfernt, die Zehn ist lediglich 0,5mm im Durchmesser groß. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 2,5mm. Es ist also höchste Präzision erforderlich, bei minimaler Fehlertoleranz.
Das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen ist ab 12 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch jüngere Kinder können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Ansonsten sind Luftgewehre für Volljährige frei erwerbbar, spezielle Erlaubnisse sind nicht erforderlich.
Luftgewehr (olympisch)
Im olympischen Luftgewehr-Programm werden alle Schüsse im (frei) stehenden Anschlag abgegeben. Vor der eigentlichen Wettkampfzeit haben die Sportler 15 Minuten Zeit für unbegrenzt viele Probeschüsse. Anschließend folgen die Wettkampfschüsse, welche bei der Deutschen Meisterschaft sowie bei internationalen Wettkämpfen in Zehntelringen gewertet werden.
Schüsse | Zeit (min) | |
Schülerklasse | 20 | 30 |
ab Jugendklasse einschließlich Landesmeisterschaft | 40 | 50 |
Bundesliga u.a. Liga-Wettkämpfe DM: Jugendklasse | 40 | 50 |
Herren/Damen III-IV | 40 | 50 |
DM: Junioren I-II und Herren/Damen I-II | 60 | 75 |
Luftgewehr Auflage
Mit Eintritt in die Altersklasse III (ab 51 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen. Geschossen wird entweder stehend oder sitzend, wobei in beiden Fällen das Gewehr auf eine Stütze aufgelegt werden darf. Bei Auflagedisziplinen ist das Probeschießen in die Wettkampfzeit inkludiert, es gibt also keine separate Probezeit. Aufgrund der hohen Ergebnis- und Leistungsdichte wird diese Disziplin bei Meisterschaften generell nur in Zehntelringen gewertet.
Schüsse | Zeit (min) | |
Senioren I-V (ab 51 Jahre) | 30 | 55 |
Luftpistole
Unter Luftpistolen werden alle Sportgeräte zusammengefasst, die Geschosse mithilfe kalter Gase (i.d.R. Pressluft, selten auch CO2) verschießen. Für den sportlichen Bereich sind Luftpistolen mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5mm zugelassen. Das Abzugsgewicht beträgt mindestens 500g, das Gewicht der Pistole maximal 1.500g. Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.
Das Ziel ist 10m vom Schützen entfernt, die Zehn ist lediglich 11,5mm im Durchmesser groß. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 16mm.
Das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen ist ab 12 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch jüngere Kinder können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Ansonsten sind Luftpistolen für Volljährige frei erwerbbar, spezielle Erlaubnisse sind nicht erforderlich.
Luftpistole (olympisch)
Im olympischen Luftpistolen-Programm werden alle Schüsse im (frei) stehenden Anschlag abgegeben. Vor der eigentlichen Wettkampfzeit haben die Sportler 15 Minuten Zeit für unbegrenzt viele Probeschüsse. Anschließend folgen die Wettkampfschüsse, welche bei der Deutschen Meisterschaft sowie bei internationalen Wettkämpfen in der Qualifikation in vollen Ringen und im Finale in Zehntelringen gewertet werden.
Schüsse | Zeit (min) | |
Schülerklasse | 20 | 30 |
ab Jugendklasse einschließlich Landesmeisterschaft | 40 | 50 |
Bundesliga u.a. Liga-Wettkämpfe | 40 | 50 |
DM: Jugendklasse, Herren/Damen III-IV | 40 | 50 |
DM: Junioren I-II und Herren/Damen I-II | 60 | 75 |
Internationale Wettbewerbe | 60 | 75 |
Mehrschüssige Luftpistole
Der Wettbewerb mehrschüssige Luftpistole ähnelt der Disziplin Schnellfeuerpistole stark und ist in Serien à fünf Schuss unterteilt. Je Schuss wird eine Scheibe anvisiert, die bei einem Treffer mechanisch umklappt – sogenannte Klappscheiben.
Diese Disziplin wird bei uns immer nur in der Vereinsmeisterschaft durch geführt.
Einige Schützen beteiligen sich auch an der Gaumeisterschaft
Schüsse | Zeit/Serie* | |
unterhalb der Landesmeisterschaft | 30 | 10 Sek. |
ab Landesmeisterschaft | 60 | 10 Sek. |
*Zeitangabe immer für eine Serie von fünf Schüssen.
Bogensport
Olympischer Recurvebogen
Der Bogen besteht aus mehreren Bestandteilen und kann komplett zerlegt werden. Das Herzstück des Bogens ist das Mittelstück, an dem oben und unten jeweils ein Wurfarm befestigt ist. Die Sehne macht den „einfachen“ Bogen komplett. An dieser dürfen zwei Nockpunkte befestigt werden, zwischen denen später der Pfeil „eingenockt“ wird. Zu den weiteren Bestandteilen des Recurvebogens gehören die Pfeilauflage, ein Visier, die Stabilisatoren und ein Button, der den Pfeil während des Abschusses stabilisiert. Die Sehne wird mit drei Fingern gezogen, als Schutz dafür gibt es einen Tab. Der Tab (Fingerschutz) besteht aus Leder, der an einer Platte aus Aluminium oder Messing montiert ist.
Geschossen wird auf eine Distanz von 70m, das Zentrum (10) hat einen Durchmesser von 12,2cm, das entspricht der Größe einer „CD“.
Schüler und Jugendliche schießen auf eine Distanz von 40m bzw. 60m.
In der Halle wird auf eine Distanz von 18m geschossen, das Zentrum (10) hat einen Durchmesser von 4cm, das entspricht der Größe einer Teelicht.
Seit der Saison 2023/2024 haben wir nun auch eine Bogen-Gruppe. Bislang trifft sich die Gruppe nur zum trainieren, bei Wettkämpfen wird noch nicht teilgenommen.
Quelle: https://www.dsb.de/bogensport/disziplinen/recurvebogen
Klein- & Großkablieber
Kleinkaliber-Pistolen und -Revolver
Zugelassen sind Mehr- und Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt bei 1.400g, das Abzugsgewicht bei min. 1.000g – jeweils mit Ausnahme der 50m Pistole („Freie Pistole“). Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.
Der Scheibenabstand beträgt i.d.R. 25m, nur bei der „Freien Pistole“ wird auf 50m entfernte Ziele geschossen. Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Scheiben zum Einsatz, so werden bei der 50m Pistole sowie im Präzisionsdurchgang der 25m Pistole Scheiben verwendet, welche eine 50mm große Zehn haben (Ringabstand 50mm). Bei der Schnellfeuerpistole sowie in den Duelldurchgängen der 25m Pistole hat die Zehn einen Durchmesser von 100mm und die weiteren Ringe folgen in 80mm-Abständen.
Folgende Disziplinen werden mit der Kleinkaliber-Pistole ausgetragen:
- 50m Pistole („Freie Pistole)
- 25m Schnellfeuerpistole (olympisch)
- 25m Pistole („KK-Sportpistole“) (olympisch)
- 25m Standardpistole
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 14 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.
Weiter Informationen zu den einzelnen Disziplinen können hier gefunden werden: https://www.dsb.de/schiesssport/disziplinen/pistole/kk-pistole-revolver
Quelle: https://www.dsb.de/schiesssport/disziplinen/pistole/kk-pistole-revolver
Großkaliber-Pistolen und -Revolver
Im Bereich der Großkaliber-Pistolen und -Revolver wird immer auf 25m entfernte Scheiben geschossen. Es können technisch zwei Untergruppen unterschieden werden:
- Zentralfeuerpistolen mit einem Gewicht von max. 1400g, welche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65mm (keine Magnummunition) verschießen und
- Pistolen/Revolver mit einem Gewicht von max. 1500g, welche Munition der Kaliber 9mm Luger (9×19), .45ACP, .357 Magnum verschießen. Einzig Pistolen/Revolver im Kaliber 44 Magnum dürfen ein Gewicht von max. 1550g haben. Für jede Munitionsart gibt es einen eigenen Wettbewerb.
Folgende Disziplinen werden mit den Großkaliber-Pistolen-Revolvern ausgetragen:
- 25m Zentralfeuerpistole
- 25m Pistole/Revolver mit obigen Unterscheidungen nach Munition.
Diese großkalibrigen Revolver und Pistolen sind erlaubnispflichtig und können ab dem vollendeten 21. Lebensjahr als Sportschütze erworben werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bedarf es darüber hinaus ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung, um die Waffe erwerben zu können.
25m Zentralfeuerpistole
Nach einem Präzisionsdurchgang bestehend aus sechs Serien à fünf Schuss in fünf Minuten folgt ein Schnellfeuerdurchgang. Hier werden sechs Serien geschossen, wobei für jeden Schuss ein Zeitfenster von drei Sekunden vorgesehen ist und anschließend für sieben Sekunden nicht geschossen werden darf.
25m Pistole/Revolver
Diese Wettbewerbe werden alle nach dem gleichen Muster geschossen. Zunächst werden vier Serien à fünf Schuss in je 150 Sekunden abgegeben, dann folgen vier Serien à fünf Schuss in je 20 Sekunden. Es werden in den beiden Durchgängen unterschiedliche Scheiben verwendet.
Die Klein- & Großkalieber Gruppe hat sich seit Frühjahr 2023 zusammen gefunden. Einmal im Monat fährt sie gemeinsam zum Schießstand auf Matzöd. Hier können dann alle verschiedene Pistolen mit verschiedenen Kalibern ausprobieren. Von .22 Sportpistole bis zur 9mm Pistole wird alles probiert, bzw. schon erfahrene Schützen trainieren ihre Abläufe.
Quelle: https://www.dsb.de/schiesssport/disziplinen/pistole/gk-pistole-revolver
Waffenrechtlicher Hinweis
Das Mindestalter für das Schießen mit Luftdruckwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch schon ab 10 Jahren. Allerdings gilt dieses Alter nur für das Schießen in einem Verein unter Aufsicht. Im privaten Bereich ist Jugendlichen unter 12 Jahren jeglicher Umgang mit Luftdruckwaffen untersagt.
In Deutschland sind Luftdruckwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahre frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Das geladene oder ungeladene Tragen von Luftdruckwaffen („Führen“) in der Öffentlichkeit ist untersagt. Hierfür wäre ein Waffenschein Voraussetzung, der jedoch für Luftdruckwaffen grundsätzlich nicht ausgestellt wird.
Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z.B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Luftdruckwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, §12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. (4), 1a)).